Allgemeines

Liebe Patientenbesitzer,
wir sind spezialisiert auf die Behandlung von Hunde, Katzen und Nagern. Wir behandeln KEINE Reptilien und Vögel. An dieser Stelle verweisen wir gern auf folgende spezialisierte Tierärzte in Dresden. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Informationen zur Medikamentenabgabe in der Tiermedizin

Arzneimittel sind keine „normale Ware“, die man wie Lebensmittel o.ä. in dem Supermarkt kaufen kann. Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente dürfen grundsätzlich nur in einer Apotheke abgegeben werden. Aber auch Tierärzte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen an Tierhalter Medikamente abgeben. Diese Voraussetzungen sind im Arzneimittelgesetz und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung geregelt. Dieses ist für uns eine gesetzliche Vorgabe:

(1) Arzneimittel (…), die (…) nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen (…) für den Endverbrauch nur in Apotheken (…) in Verkehr gebracht werden.
(4) Arzneimittel (…) dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben (…) werden

(1) Arzneimittel, die (…) apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren (…) abgegeben werden.
(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatzes 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft 1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind.

Wir verstehen diese Regelung so, dass Ihr Tier, sofern es einmal jährlich bei uns vorgestellt und / oder geimpft wurde, für ein Jahr berechtigt ist, prophylaktische Medikamente wie zum Beispiel Wurmkuren und Floh-/Zeckenmittelmittel zu erhalten.Bei Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten, die auf Grund einer Erkrankung dauerhaft oder in Abständen verabreicht werden müssen, sind Nachuntersuchungen dringend erforderlich. Über die Abstände setzt sie ihr Tierarzt in Kenntnis.

Darin besteht der große Unterschied zu einer normalen Apotheke. Diese darf zumindest nichtverschreibungspflichtige (rezeptfreie) Arzneimittel und auch Tierarzneimittel verkaufen.