Haben Sie alle wichtigen Unterlagen für den Besuch bei uns dabei? Mit unserer praktischen Checkliste können Sie dies kontrollieren:
Bitte bringen Sie folgendes mit:
Tierkrankenversicherungen sind in vielen europäischen Ländern Standard. In Deutschland sind sie bis heute eine Seltenheit.
Die Entscheidung, ob sie eine Krankenversicherung für Ihren Vierbeiner abschließen können, hängt sowohl von Ihnen als auch Ihrem Tier ab. Die Kosten und die Leistung einer Hundekrankenversicherung oder einer Katzenkrankenversicherung hängen von der jeweiligen Rasse, vom Alter und manchmal auch von der Art der Haltung des Tieres (z.B. Gebrauchshunde) ab.
Verschiedene Anbieter bieten verschiedene Modelle an. Generell muss sich der Tierhalter zwischen einer Krankenversicherung oder einer OP-Versicherung entscheiden.
Leistungen einer Krankenversicherung für Tiere
Eine Tierkrankenversicherung übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für eine Behandlung beim Tierarzt. Zu den wichtigen Versicherungsleistungen einer Tierkrankenversicherung gehören beispielsweise ambulante und auch stationäre Heilbehandlungen, Vorsorgemaßnahmen, Kastrationen und Operationen. Der Schutz einer Tierkrankenversicherung gilt für die geliebten Vierbeiner meist auch bei einem Aufenthalt oder Urlaub im Ausland.
Operationskostenversicherung als Alternative
Tierhalter, die sich vor allem vor den Kosten einer Operation schützen wollen, können eine spezielle Operationskostenversicherung abschließen. Sie kann für Tierliebhaber eine kostengünstige Alternative zur Tierkrankenvollversicherung sein, deckt aber eben nur die Kosten von Operationen.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Viel wichtiger als eine Krankenversicherung für das Tier ist für Hundebesitzer eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn der Hund einen Schaden anrichtet. Für Besitzer von Katzen genügt eine private Haftpflichtversicherung.
Beispiele für Versicherungsunternehmen
Agila, Allianz, Helvetia, Petplan, Uelzener
Nutzen sie auch Vergleichsportale im Internet oder fragen Sie Ihren Versicherungsmakler.
Generelles
Sobald Sie zu Hause ankommen, können Sie den kleinen blauen Verband an einem oder mehreren der Beine Ihres Tieres abnehmen. Dieser schützt nur kurzfristig die Stelle, an der der Venenkatheter eingelegt wurde.
Bitte denken Sie daran, dass das Tier in den nächsten Tagen etwas Ruhe brauchen und müde sein wird, da es in der Klinik natürlich nicht so entspannt schlafen konnte wie zu Hause.
Da ihr Tier bei uns über einen Venenkatheter einen Dauertropfinfusion bekommen hat, müssen Sie in den nächsten 24 Stunden mit vermehrtem Urinabsatz rechnen.
Eventuelle Fäden einer Hautnaht müssen nach 14-21 Tagen gezogen werden. Eine erste Wundkontrolle sollte bereits nach 1 – 3 Tagen erfolgen. Ob weitere Kontrollen notwendig werden, hängt vom Heilungsverlauf ab. Hier wird Sie Ihr Haustierarzt beraten.
Bitte achten Sie darauf, dass die Wunde stets trocken und sauber gehalten wird und Ihr Tier nicht daran lecken kann (ggf. Abdeckung, Halskragen).
Bitte entfernen sie das Pflaster spätestens nach 2-3 Tagen.
Ihr Haustierarzt wird nach der Entlassung von uns über alle diagnostischen Schritte, Befunde und das geplante weitere Vorgehen informiert, so dass er Ihr Tier weiter betreuen kann.
Auch in der nächsten Zeit wird Ihr Tier noch tierärztliche Hilfe brauchen. Wir bitten Sie daher, ihr Tier zur Kontrolluntersuchung bei Ihrem Haustierarzt oder bei uns in der vorzustellen.
Ihr Tier muss in den nächsten Tagen noch einige Medikamente einnehmen. Die Dosierung und Art der Anwendung finden sie auf der Rückseite und auf den Medikamententüten.
Wir wünschen weiterhin gute Besserung und danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder via Mail (info@tierklinik-pfeil.de) zur Verfügung.
Bevor sie ein Tier mitnehmen, sollten sie es zunächst aus sicherer Entfernung beobachten, ob es wirklich verletzt oder hilfebedürftig ist. Nicht immer brauchen Wildtiere die Hilfe des Menschen. In der Regel sind nur verwaiste Jungtiere und verletzte und kranke Tiere wirklich hilfebedürftig. Immer wieder werden Wildtiere bei uns vorgestellt, in dem Glauben, dass diese Tiere einfach bei uns einfach abgegeben werden können, damit wir die Behandlung und Weiterversorgung übernehmen. Dem ist leider nicht so!
Der Finder hat, in dem Moment, als er das Tier mitnahm, die volle Verantwortung für das Tier übernommen!
Gesetzliche Lage:
Es ist gesetzlich erlaubt, Wildtiere in Not, die nicht unter das Jagdrecht fallen, mitzunehmen und zu versorgen. Die Wildtiere müssen dann aber wieder in die Natur zurückgesetzt werden, sobald dies möglich ist.
Tiere, die unter das Jagdrecht fallen, wie beispielsweise Wildschweine, Rehe, Füchse, Feldhasen, Waschbären, Wildenten und Greifvögel, dürfen allerdings, auch in Notsituationen, nicht einfach mitgenommen werden. Hier ist umgehend beim zuständigen Jäger oder der Polizei bzw. dem Ordnungsamt Anzeige zu erstatten – sonst macht man sich der Wilderei schuldig.
Der FINDER des Tieres ist verpflichtet diese Meldung zu machen; NICHT die Tierklinik oder eine Wildtier-Auffangstation.
Wir als Tierklinik übernehmen selbstverständlich die medizinische Erst- und Notfallversorgung dieser Patienten. Eine stationäre Aufnahme, Pflege, Aufpäppeln oder gar Wiederauswildern der Tiere übernehmen wir nicht. Des Weiteren trägt der Finder alle anfallenden Kosten – im Zweifel auch für den Tierarzt.